Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Bedingungen und Konditionen beziehen sich auf Saniweb (D- 85375 Neufahrn Lilienthalstraße 14, keine Besuchsadresse). Sie erreichen uns telefonisch unter +4981656360106 (werktags von 10:00 - 22:00 Uhr und am Wochenende von 11:00 - 17:00 Uhr) oder per E-Mail an [email protected] (Umsatzsteuernummer: NL.8650.57.382.B.01).

Inhaltsübersicht
ARTIKEL 1 | Begriffsbestimmungen
ARTIKEL 2 | Gültigkeit
ARTIKEL 3 | Geistiges Eigentum
ARTIKEL 4 | Das Angebot
ARTIKEL 5 | Der Vertrag (für Verträge außerhalb des Verkaufsgebiets oder im Fernabsatz: siehe Artikel 18)
ARTIKEL 6 | Die Lieferfrist
ARTIKEL 7 | Rechte und Pflichten des Unternehmers
ARTIKEL 8 | Rechte und Pflichten des Käufers
ARTIKEL 9 | Lagerung der Produkte
ARTIKEL 10 | Transport und Beschädigung bei der Lieferung
ARTIKEL 11 | Zahlung
ARTIKEL 12 | Annullierung
ARTIKEL 13 | Mehrkosten, Mehrarbeit und/oder Minderarbeit
ARTIKEL 14 | Undurchführbarkeit des Vertrags aufgrund höherer Gewalt
ARTIKEL 15 | Konformität und Garantie
ARTIKEL 16 | Haftung
ARTIKEL 17 | Beanstandungen und Schäden
ARTIKEL 18 | Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen
ARTIKEL 19 | Zahlungsmodalitäten
ARTIKEL 20 | Beilegung von Streitigkeiten
ARTIKEL 21 | Erfüllungsgarantie
ARTIKEL 22 | Niederländisches Recht

Artikel 1 | Begriffsbestimmungen

1. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Der Unternehmer: der CBW-anerkannte Verkäufer/Auftragnehmer, Teilnehmer der SG CBW, der mit dem Käufer einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte;
Der Kunde: der Käufer/Besteller oder die Person, die einen Vertrag mit dem Unternehmer abschließt oder abschließen möchte;
Der gewerbliche Käufer: der Käufer, der im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt;
Verbraucher: der Käufer, der nicht im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt;
Lieferung: die tatsächliche Übergabe der gekauften Produkte und/oder Halbfertigprodukte an den Kunden;
Lieferung:die Bereitstellung der Produkte und/oder Arbeiten in gebrauchsfertigem Zustand, wie vereinbart;
Im Fernabsatz geschlossener Vertrag: der Vertrag mit einem Verbraucher, bei dem bis einschließlich des Vertragsabschlusses ausschließlich eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1e des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verwendet werden, wie z.B. Webshop oder Versandhandel;
Außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossener Vertrag: ein Vertrag, der mit einem Verbraucher außerhalb des Verkaufsgebiets des Unternehmers im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1f des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen wird, wie z. B. in der Wohnung des Verbrauchers, auf Messen oder auf der Straße;
SG CBW: Stichting Garantieregelingen CBW, die mit der Umsetzung und Durchsetzung der Verbrauchervorschriften im Sinne von Artikel 19 und 21 dieser Bedingungen beauftragt ist;
Boden: Unterboden und/oder Zwischenboden und/oder Bodenbelagsmaterial;
Unterboden: der vorhandene Untergrund, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen;
Zwischenboden: das Material, das zwischen dem Unterboden und dem Bodenbelagsmaterial angebracht wird, wobei es sich nicht um Reparaturmaterial des Unterbodens handelt.

2. Wenn sich der Vertrag, das Angebot, die Lieferung oder die Leistung auch auf Anschluss-, Verlege-, Montage- und sonstige Arbeiten bezieht, dann:
Anschließen: das Anschließen aller Versorgungs- und Entwässerungsleitungen und Kabel an vorhandene und ordnungsgemäß installierte Anschlusspunkte;
Installieren: das Anbringen aller Versorgungs- und Entwässerungsleitungen, Verkabelungen und Anschlussstellen, die für den ordnungsgemäßen Einbau des Produkts erforderlich sind;
Montage (Aufstellen): Zusammenbau und Aufstellung des Produkts oder von Teilen davon;
Sonstige Arbeiten: Abbruch- und Wiederaufbauarbeiten, Nivellierung von Böden und Wänden sowie die Verarbeitung von Fliesen;

Artikel 2 | Die Gültigkeit

Diese Bedingungen können nur von CBW-anerkannten Einrichtungsgeschäften verwendet werden und gelten ausschließlich für die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen im Bereich der Wohnungseinrichtung.

Artikel 3 | Geistiges Eigentum

  1. Der Unternehmer behält sich die Rechte am geistigen Eigentum vor, unter anderem an den zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Proben und Modellen. Auf Verlangen des Unternehmers hat der Kunde diese unverzüglich zurückzugeben. Stehen dem Unternehmer auch andere gesetzliche Rechte zu, so kann er diese geltend machen.
  2. Der Kunde darf Hinweise auf geistige Eigentumsrechte an/in den vom Unternehmer gelieferten oder zur Verfügung gestellten Leistungen nicht entfernen oder verändern.
  3. Der Kunde darf Material des Unternehmens, das Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums ist, nicht ohne Genehmigung des Unternehmens vervielfältigen, offenlegen, verwerten oder ausstellen.

Artikel 4 | Das Angebot

  1. Alle Angebote sind bis einschließlich 21 Tage nach dem Angebotsdatum gültig, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben. Sie beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Zeichnungen und daraus abgeleiteten Maßen sowie auf etwaigen Messungen des Unternehmers. Der Käufer ist verpflichtet, dem Unternehmer alle Tatsachen und/oder Umstände mitzuteilen, die sich auf die Erfüllung des Vertrages auswirken können, soweit sie für das Angebot von Bedeutung sind (siehe auch Artikel 7 und 8). Bei der Messung von Bodenflächen verwendet der Unternehmer die größten Längen- und Breitenmaße unter Berücksichtigung der bei den Lieferanten bestellten Verpackungseinheiten (Laufmeter Teppichboden, Pakete Laminat, Sockelleisten in voller Länge usw.). Die vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Größen- und Gewichtsangaben sowie Muster und Modelle sind so genau wie möglich.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige Beschreibung der zu liefernden Produkte und der auszuführenden Arbeiten, den Gesamt(kauf)preis, die Lieferzeit, die Zahlungsbedingungen und die Risiken für beide Parteien. Im Angebot weist der Unternehmer den Kunden darauf hin, dass der Kunde zusätzlich zu seiner gesetzlichen Haftung mit den Gegenständen, Materialien und Werkzeugen des Unternehmers, die sich auf der Baustelle befinden, vorsichtig umgehen muss. Bei einer Bestellung "auf Abruf" enthält das Angebot eine entsprechende Erklärung und Informationen über die Lieferzeit nach Abruf, wie in Artikel 6 Absatz 6 erwähnt. Das Angebot enthält den Preis der Materialien und die Art und Weise, wie der Preis für die auszuführenden Arbeiten berechnet wird. Es gibt zwei Möglichkeiten: Vertragssumme oder Richtung. * a. Bei einer Vertragssumme vereinbaren die Parteien einen festen Betrag, zu dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen; * b. Bei der Preisgestaltung nach Aufwand legt dernternehmer genau fest, was den Preis bestimmt (z. B. Stundensatz und Preise der benötigten Materialien). Auf Wunsch des Kunden kann der Unternehmer einen Richtpreis angeben, der eine Schätzung der Gesamtkosten darstellt. Im Kostenvoranschlag wird angegeben, ob zusätzliche Kosten wie Fracht-, Liefer-, Zahlungs- oder Portokosten anfallen.
  3. Arbeiten, die nicht im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, sind im vereinbarten Preis nicht enthalten. Wenn der Kunde sie verlangt, kann dies den Preis erhöhen (siehe auch Artikel 13).
  4. Der Kunde muss dafür sorgen, dass der Unternehmer die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen kann. Wenn der Kunde in dieser Hinsicht besondere Verpflichtungen hat, weist der Unternehmer im Angebot darauf hin. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass die Installationspunkte, Leitungen und Abflüsse gemäß der Zeichnung des Unternehmers vorhanden sind (siehe Artikel 7 Absätze 3 und 4).
  5. Wenn der Kunde das Angebot nicht annimmt, kann der Unternehmer die Kosten für die Erstellung des Angebots in Rechnung stellen. Dies ist nur zulässig, wenn der Kunde bei oder vor der Angebotsanfrage nachweislich auf die (Höhe der) Kosten hingewiesen wurde. Der Kunde wird mit der Bezahlung der Angebotskosten Eigentümer des Angebots und der Zeichnungen. Das geistige Eigentum verbleibt beim Unternehmer.

Artikel 5 | Der Vertrag

(für Verträge außerhalb des Verkaufsgebiets oder im Fernabsatz: siehe Artikel 18)

Die Anzahlung

  • Beim Abschluss eines Vertrages mit einem Verbraucher kann der Unternehmer eine Anzahlung verlangen. Im Falle eines Geschäftskunden (Nicht-Verbrauchers) gelten keine Höchstsätze. Bei einem Verbraucher hängt die Höhe des maximalen Prozentsatzes vom jeweiligen Produkt ab.
  • Maximale Anzahlung für Verbraucher beträgt 25 %, mit Ausnahme der folgenden Produkte, für die 15 % der Höchstsatz gilt:
    • a. Küchen/Bäder/Sanitärobjekte und/oder Teile davon und/oder damit verbundene Arbeiten;
    • b. Parkett, Massivholzdielen, Marmoleum, Treppenrenovierung, Naturstein, Kies, (Kies-)Fliesen, Guss-, Beton-, Betonoptik-, Kork- und Laminatböden und/oder Arbeiten, die im Zusammenhang mit diesen Produkten auszuführen sind.

Preisänderung

  • Preiserhöhungen können an Geschäftskunden weitergegeben werden.
  • Für Preiserhöhungen gegenüber Verbrauchern, die nach Vertragsschluss, aber vor Lieferung eintreten, gilt Folgendes:
    • Preiserhöhungen aufgrund von Mehrwertsteuererhöhungen und anderen gesetzlichen Maßnahmen können immer weitergegeben werden.
    • Sonstige Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nicht weitergegeben werden.
    • Sonstige Preiserhöhungen nach 3 Monaten nach Vertragsabschluss dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies vereinbart wurde. Der Unternehmer muss angeben, warum eine Preiserhöhung weitergegeben werden darf und ob der Verbraucher den Vertrag anschließend kostenlos auflösen kann.
  • Preissenkungen nach Vertragsabschluss, beispielsweise durch Ausverkauf, Räumungsverkauf, Werbeaktionen oder Rabatte auf Ausstellungsmodelle, berechtigen den Verbraucher nicht zu einer Preissenkung.

Eigentumsvorbehalt

  • Der Unternehmer bleibt Eigentümer der verkauften Produkte, bis der Kunde den Preis (und etwaige zusätzliche Kosten) vollständig bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte mit Sorgfalt zu behandeln. Er darf die Produkte bis zur Bezahlung des geschuldeten Betrages nicht an Dritte weitergeben, verpfänden oder von dem Ort entfernen (lassen), an dem sie geliefert wurden.
  • Der Unternehmer kann ohne Inverzugsetzung den Vertrag im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung oder einer gerichtlichen Umschuldung des Kunden ganz oder teilweise außergerichtlich auflösen.

Sicherheiten für Geschäftskunden

  • Bei einem Vertrag mit einem Geschäftskunden kann der Unternehmer vor der Ausführung oder Weiterführung des Vertrags eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung verlangen.

Schadenersatz bei Geschäftskunden

  • Der Unternehmer hat einem Geschäftskunden niemals einen anderen als den in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehenen Schadenersatz zu leisten. Er ist nicht verpflichtet, andere direkte oder indirekte Schäden zu zahlen, einschließlich Schäden an Dritten, entgangenen Gewinn und dergleichen.

Abrufkosten

  • Der Unternehmer kann Abrufkosten in Rechnung stellen, wenn dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht im Vertrag enthalten ist, kann der Unternehmer immer eine Abrufgebühr verlangen, es sei denn, es liegt eine Vertragswidrigkeit vor.

Artikel 6 | Die Lieferfrist

  1. Die Lieferfrist ist die vereinbarte Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt oder die Produkte geliefert werden müssen. Die Lieferzeit ist fest, es sei denn, im Vertrag ist eine voraussichtliche Lieferzeit angegeben. Ist keine Lieferfrist vereinbart, gilt bei einem Verbraucherkauf eine feste Lieferfrist von 30 Tagen.
  2. Wird die voraussichtliche Lieferzeit nicht eingehalten, wird dem Gewerbetreibenden eine Nachfrist für die Lieferung eingeräumt. Die Nachfrist darf höchstens einen Monat betragen, aber niemals länger sein als die ursprüngliche Lieferfrist. Etwaige Preiserhöhungen innerhalb dieser Frist dürfen nicht weitergegeben werden.
  3. Wird die Nachfrist oder die fest vereinbarte Lieferzeit überschritten, kann der Käufer den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention auflösen und/oder Schadensersatz verlangen.
  4. Bei Überschreitung der voraussichtlichen oder fest vereinbarten Lieferzeit haftet der Unternehmer bei einem Vertrag mit einem Unternehmer nicht für Folgeschäden jeglicher Art.
  5. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher hat der Unternehmer denjenigen Schaden zu ersetzen, der mit der Überschreitung zusammenhängt und der ihm zugerechnet werden kann, auch im Hinblick auf die Art der Haftung und die Art des Schadens.
  6. Wurde vereinbart, dass Bestellungen vom Unternehmer nach der Benachrichtigung des Verbrauchers aufgegeben werden (Bestellung auf Abruf), beginnt die vereinbarte feste oder voraussichtliche Lieferfrist mit dem Abrufdatum zu laufen. Der Abruf hat innerhalb von neun Monaten nach Vertragsabschluss zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Abruf, so wird der Unternehmer den Kunden schriftlich daran erinnern und ihm eine Frist von höchstens drei Monaten setzen, um noch abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als aufgelöst und Artikel 12 findet Anwendung.

Artikel 7 | Rechte und Pflichten des Unternehmers

  1. Der Unternehmer liefert die Produkte gut, einwandfrei und wie im Vertrag vereinbart. Die Arbeiten werden gut, solide und vereinbarungsgemäß ausgeführt.
  2. Der Unternehmer hält sich bei der Lieferung von Produkten und der Ausführung von Arbeiten an die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Unternehmer weist den Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hin, dass der Kunde die Eignung des Ortes, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, sicherstellt, wie z. B. die Einhaltung von Bau- und/oder Installationsvorschriften.Weist der Unternehmer nicht (rechtzeitig) darauf hin, muss er den unmittelbaren Schaden und die Kosten, die dem Verbraucher entstehen, ersetzen, und er selbst trägt seinen eigenen Schaden, falls ein solcher entsteht.
  4. Der Unternehmer weist den Verbraucher ebenfalls darauf hin:
    • Ungenauigkeiten in der Bestellung oder in der beauftragten Arbeit, z.B. Arbeiten auf einem nicht tragfähigen Untergrund;
    • die Mangelhaftigkeit oder Ungeeignetheit bestimmter Gegenstände, z.B. vom Verbraucher zur Verfügung gestellte Materialien oder Werkzeuge;
    Dies gilt nur, wenn der Unternehmer sie kennt oder vernünftigerweise kennen müsste. Kennt er sie nicht, so haftet er für den Schaden, es sei denn, der Schaden kann ihm nicht zugerechnet werden.
  5. Der Unternehmer gibt, wenn er vom Käufer informiert wurde (siehe Artikel 8 Absatz 5), die Informationen über die Notwendigkeit der Verwendung von Spezialgeräten wie einer Hebebühne oder eines Krans, die von ihm im Rahmen seiner Fachkenntnisse erwartet werden können. Die Parteien vereinbaren, zu wessen Lasten und auf wessen Risiko der Einsatz der Spezialwerkzeuge erfolgt.
  6. Der Unternehmer setzt die Arbeiten nach Beginn regelmäßig fort.
  7. Der Unternehmer sorgt dafür, dass die Arbeiten von Personen ausgeführt werden, die für diese Arbeiten sachkundig sind.
  8. Verzögern sich die Arbeiten durch Umstände, die der Verbraucher zu vertreten hat, so verlängert sich die Lieferfrist.
  9. Wenn der Kunde eine Schalldämmung des Fußbodens wünscht (z.B. in Wohnungen), wird der Unternehmer den Kunden um eine Erklärung bitten, die den gemessenen Wert des Unterbodens und des Estrichs enthält. Tut der Kunde dies nicht oder liegt es nicht vor, warnt der Unternehmer den Kunden vor einer möglichen geringeren Schalldämmung nach Fertigstellung. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er nachweisen kann, dass die gelieferten Produkte die beabsichtigte schalldämmende Wirkung haben, z. B. durch Vorlage von Produktinformationen des Lieferanten des Zwischenbodens.

Artikel 8 | Rechte und Pflichten des Käufers

  1. Der Kunde sorgt dafür, dass der Unternehmer die Produkte liefern und die Arbeiten ausführen kann.
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass der Unternehmer rechtzeitig über die erforderlichen Genehmigungen (Zulassungen usw.) und die für die Arbeiten wichtigen Daten (z. B. die Lage der Leitungen) verfügt.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, dafür geeignet ist, wie z.B.:
    • der Bereich ordnungsgemäß abgesperrt werden kann;
    • die Bau- und/oder Installationsvorschriften eingehalten werden;
    • Strom, Heizung, fließendes Wasser und ausreichende Belüftung vorhanden sind.
    Stellt der Kunde dies nicht sicher, so hat er dem Unternehmer den nachweislich entstandenen unmittelbaren Schaden und die angemessenen Kosten zu ersetzen und einen etwaigen eigenen Schaden zu tragen.
  4. Der Kunde trägt das Risiko für Schäden aufgrund von:
    • Ungenauigkeiten bei den beauftragten Arbeiten;
    • Ungenauigkeiten bei den vom Kunden geforderten Konstruktionen und Arbeitsmethoden;
    • Mängel an den beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an denen die Arbeiten ausgeführt werden;
    • Mängel an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien oder Werkzeugen.
    Der Unternehmer weist den Kunden auf die in Artikel 7 Absatz 4 genannten Punkte hin.
  5. Der Kunde informiert den Unternehmer über besondere Umstände, die z.B. den Einsatz einer Hebebühne oder eines Krans erfordern. Die Parteien vereinbaren, wer die Kosten und das Risiko für den Einsatz der Spezialwerkzeuge trägt. Hat der Kunde diese Angaben nicht gemacht, so gehen die Kosten für den Einsatz von Spezialgeräten zu seinen Lasten.
  6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die von Dritten auszuführenden Arbeiten und/oder Lieferungen so rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen, dass die Ausführung der Arbeiten nicht verzögert wird. Tritt dennoch eine Verzögerung ein, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.
  7. Der Kunde sorgt dafür, dass in dem Bereich, in dem die Arbeiten stattfinden oder stattgefunden haben, keine anderen Arbeiten durchgeführt werden, die Schäden am Werk des Unternehmers verursachen könnten.
  8. Der Kunde sorgt dafür, dass der Lieferort leicht zugänglich und rechtzeitig erreichbar ist und dass alles getan wird, um eine reibungslose Lieferung/Leistung zu ermöglichen.
  9. Wenn der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch die in diesem Artikel genannten Umstände verzögert wird, hat der Kunde dem Unternehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern diese Umstände dem Kunden zuzurechnen sind.
  10. Der Kunde hat die Gegenstände, Materialien und Werkzeuge des Unternehmers, die sich am Ort der Arbeiten befinden, sorgfältig zu behandeln.
  11. Der Kunde, der gegen den ausdrücklichen Rat des Unternehmers dennoch wünscht, dass der Unternehmer bestimmte Arbeiten ausführt, haftet selbst für alle daraus entstehenden Schäden.
  12. Der Kunde kann den Unternehmer nicht dazu verpflichten, Arbeiten auszuführen, die gegen die Vorschriften über die Arbeitsbedingungen verstoßen.

Artikel 9 | Lagerung der Produkte

  1. Wenn die Produkte zum vereinbarten Liefertermin angeboten, aber nicht angenommen werden, wird der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist eine zweite Lieferung vornehmen, es sei denn, die Produkte sind fehlerhaft. Der Unternehmer kann nach der Ablehnung oder nach der zweiten Lieferung Lagerkosten und weitere nachweisbare Schäden und angemessene Kosten in Rechnung stellen.
  2. Wird auch die zweite Lieferung nicht angenommen, kann der Unternehmer:
    • die Erfüllung des Vertrages verlangen und Lagerkosten sowie weitere nachweisbare Schäden und angemessene Kosten in Rechnung stellen oder;
    • die Produkte für weitere 30 Tage unter Berechnung der Lagerkosten für den Kunden einlagern.
    Wenn die zu liefernden Produkte nach der in a oder b genannten Situation nicht vom Kunden abgenommen wurden, kann der Unternehmer den Vertrag gemäß der Regelung in Artikel 12 als aufgelöst betrachten. Zusätzlich zu den Stornierungskosten kann der Unternehmer auch Lagerkosten für 30 Tage in Rechnung stellen.
  3. Wenn die Produkte vom Käufer bezahlt wurden, bewahrt der Unternehmer die Produkte maximal 3 Monate lang auf, wobei er angemessene interne oder externe Lagerkosten berechnet. Dabei berücksichtigt der Unternehmer den Verkaufswert der Produkte und die Dauer der Lagerzeit, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
  4. Nimmt der Kunde die Ware nach drei Monaten immer noch nicht ab, gilt der Vertrag als aufgelöst und der Unternehmer kann zusätzlich zu der in Artikel 12 genannten Stornogebühr die angemessenen internen oder externen Lagerkosten in Rechnung stellen. Er muss den Kunden schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen.
  5. Das Brand- und Beschädigungsrisiko während der Lagerung ist bei einem Verbraucherkauf durch eine Versicherung des Unternehmers auf seine Kosten abgedeckt.

Artikel 10 | Transport und Schäden bei der Lieferung

  1. Der Transport der Produkte ist im Preis inbegriffen, außer bei Artikeln zum Mitnehmen oder wenn etwas anderes vereinbart wurde. Der Unternehmer trägt das Risiko der Beschädigung und des Verlusts während des Transports. Werden die Produkte von einem professionellen Spediteur geliefert, muss der Unternehmer für eine angemessene Versicherung sorgen.
  2. Wird bei der Lieferung ein Schaden festgestellt, muss der Käufer dies auf dem Lieferschein vermerken. Wenn bei der Lieferung keine Möglichkeit besteht, einen Schaden festzustellen, muss der Käufer dies auf dem Lieferschein vermerken. Es ist ratsam, sichtbare Schäden spätestens innerhalb von 2 Werktagen dem Unternehmer zu melden.
  3. Wenn der Käufer den Transport selbst veranlasst, muss er nach der Lieferung, aber vor dem Transport so weit wie möglich prüfen, ob die Produkte unbeschädigt und vollständig sind.

Artikel 11 | Zahlung

Kauf und Verkauf

  1. Die allgemeine Zahlungsbedingung ist die Zahlung bei Lieferung (Barzahlung oder Zahlung per Debitkarte), auch wenn im Vertrag Lohnarbeiten vorgesehen sind. Der Käufer kann auch dafür sorgen, dass der Betrag bereits vor der Lieferung auf dem Bankkonto des Unternehmers gutgeschrieben wurde.
  2. Die Vereinbarung einer anderen Zahlungsbedingung ist zulässig, aber es ist gesetzlich verboten, einem Verbraucher als Zahlungsbedingung nur eine Vorauszahlung des (restlichen) Kaufpreises anzubieten.
  3. Der Unternehmer, der in Teilen liefert, kann bei jeder Teillieferung die Bezahlung des gelieferten Teils verlangen. Für jede Teillieferung erhält der Kunde eine Teilrechnung.
  4. Werkvertrag

  5. Bei Exklusivverträgen vereinbaren die Parteien schriftlich, dass die Zahlung in Raten nach Maßgabe des Fortschritts der Arbeiten und der Materiallieferungen erfolgt. Die maximalen Anzahlungsprozentsätze (siehe Artikel 5.2) werden berücksichtigt. Werden diesbezüglich keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so gelten die folgenden Zahlungsbedingungen.
  6. *bei Auftragserteilung 25 % bzw. 15 % der vereinbarten Summe je nach dem maximalen Anzahlungsprozentsatz von Artikel 5 Absatz 2.

    *Nach Lieferung der Materialien 35% bzw. 45%

    *unmittelbar nach Fertigstellung 30% und

    *innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung die restlichen 10%.

    Der Kunde erhält hierfür immer eine Teilrechnung.

    Zahlungsfrist Rechnungen

  7. Die Zahlung einer Rechnung oder Teilrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach Erhalt.
  8. Zahlungsverzug

  9. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er ohne Inverzugsetzung von Rechts wegen in Verzug. Dennoch schickt der Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung, in der er auf den Verzug des Käufers hinweist. Der Unternehmer gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung doch noch zu zahlen und weist ihn auf die Folgen hin, wenn er dies nicht tut.
  10. Nach Ablauf dieser Frist kann der Unternehmer den fälligen Betrag ohne weitere Ankündigung einziehen. Die damit verbundenen (Inkasso-)Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind auf höchstens den Prozentsatz der Hauptsumme begrenzt, der nach den Rechtsvorschriften zulässig ist.
  11. Der Unternehmer kann dem Verbraucher gesetzliche Zinsen in Rechnung stellen, wenn die Zahlung nach Ablauf der in Absatz 6 genannten Frist noch nicht erfolgt ist. Die Zinsen können ab dem in Absatz 5 genannten Zeitraum berechnet werden, bis alles bezahlt ist. Im Falle eines Geschäftskunden kann der Unternehmer nach Ablauf der in Absatz 5 genannten Frist die gesetzlichen.
  12. Handelszinsen berechnen.

  13. Aussetzung der Zahlungsverpflichtung Bei Beanstandungen darf der Kunde nur den Teil der Rechnung zurückhalten, der dem Inhalt und der Schwere der Beanstandung angemessen ist. Der Unternehmer darf diesen Teil seiner Rechnung nicht einziehen, wenn es berechtigte Reklamationen gibt. Der Kunde muss jedoch den anderen Teil des Kauf-/Vertragspreises innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen.
  14. Wurde nur für Auftragsarbeiten eine Ratenzahlung vereinbart und setzt der Unternehmer die Arbeiten nicht fort, kann der Kunde die Zahlung der Rate aussetzen. Zuvor versandte Teilrechnungen muss der Käufer jedoch innerhalb der Zahlungsfrist begleichen.

Artikel 12 | Die Stornierung

  1. Wenn der Kunde storniert, schuldet er eine Entschädigung. Diese richtet sich nach den entgangenen Einnahmen auf der Grundlage von Branchendurchschnittswerten. Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Bruttogewinnspanne (fixe und variable Kosten, Gewinnaufschlag), abzüglich der nicht angefallenen variablen Kosten wie z.B. Lieferkosten. Die Entschädigung beträgt 30 % des Kauf-/Vertragspreises, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Sie beträgt 50 %, wenn der Käufer storniert, während er bereits darüber informiert ist, dass die (Teil-)Lieferung erfolgen kann.
  2. Die in Absatz 1 genannten Prozentsätze sind fix, es sei denn, der Unternehmer weist einen höheren Schaden nach oder der Kunde macht einen geringeren Schaden glaubhaft.
  3. Eine Stornierung sollte vorzugsweise schriftlich erfolgen. Im Falle einer mündlichen Stornierung muss der Unternehmer diese schriftlich bestätigen.
  4. Beim Kauf einer Küche kann der Verbraucher innerhalb von 2 Tagen, beginnend mit dem Tag nach dem Kaufabschluss, zu einem reduzierten Satz von 5 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 500 €, schriftlich widerrufen. Verfügt der Verbraucher nicht über eine E- Mail-Adresse des Unternehmers, kann er auch per Einschreiben widerrufen. Er weist dann anhand des datierten Einlieferungsbelegs nach, dass der Brief innerhalb von 2 Tagen abgeschickt wurde.
  5. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag muss der Verbraucher keine Rücktrittsgebühr zahlen, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wie es im Gesetz und in Artikel 20 D für diese Art des Verkaufs vorgesehen ist.
  6. Im Falle einer unlauteren Geschäftspraxis im Sinne des Gesetzes über unlautere Geschäftspraktiken kann ein Verbraucher den Vertrag ohne Kosten widerrufen. Dies ist der Fall, wenn der Verbraucher irregeführt oder aggressiv angegangen wurde, z. B. wenn der Verkäufer den Verbraucher beim Abschluss des Vertrags unangemessen unter Druck gesetzt hat. Der Verbraucher muss beweisen, dass dies der Fall war.

Artikel 13 | Mehrkosten, Mehrarbeit und/oder Minderarbeit

Kosten, die entstehen, weil der Käufer die Ausführung oder den Fortgang der Arbeiten nicht ermöglicht hat, gehen zu Lasten des Käufers. Mehr- und/oder Minderleistungen werden nach billigem Ermessen abgerechnet. Unter Mehrarbeit sind unter anderem alle Arbeiten und Lieferungen zu verstehen, die nicht im Vertrag enthalten sind und die vom Auftraggeber verlangt werden. Unter Minderarbeit wird verstanden: der Teil des Vertrages, der mit Zustimmung beider Parteien nicht ausgeführt wird. Nicht zu verlegende Flächen, wie z.B. Säulen und Aussparungen sowie Schnittverluste, sind keine Vertragsreduzierungen. Auf Verlangen des Käufers überlässt der Auftragnehmer dem Käufer die Rückstände.

Artikel 14 | Undurchführbarkeit des Vertrages durch höhere Gewalt

  1. Wird die Erfüllung des Vertrages aus einem Grund, den eine der Parteien nicht zu vertreten hat, vorübergehend unmöglich, so ist die andere Partei für diesen Zeitraum von ihren Verpflichtungen entbunden.
  2. Ist die Erfüllung des Vertrages für eine der Parteien aus einem Grund, den sie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise dauerhaft unmöglich, so werden beide Parteien alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Vertrag doch noch zu erfüllen. Die Parteien werden sich hierüber verständigen. Gelingt es den Parteien nicht, eine Einigung zu erzielen, so haben sie das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, und zwar gegen Erstattung der vernünftigerweise entstandenen und noch entstehenden Kosten an die andere Partei.

Artikel 15 | Konformität und Garantie

  1. Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften aufweisen, die der Käufer aufgrund des Vertrags bei normalem Gebrauch erwarten kann (Konformität). Dies gilt auch für eine besondere Verwendung, wenn diese von den Parteien bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Werden diese Erwartungen nicht erfüllt, hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz, Rückgängigmachung und/oder Preisminderung.
  2. Der Unternehmer gewährt 2 Jahre volle Garantie auf die gelieferten Produkte, zusätzlich zu den gesetzlichen Verpflichtungen aus Absatz 1. Die Parteien können auch schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die 2-Jahres-Garantie gilt nicht für Mängel, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung durch den Kunden zurückzuführen sind. Der Unternehmer macht dies nachvollziehbar. Der Unternehmer trägt die Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung einschließlich der Fracht- und Anfahrtskosten;
    Kann der Mangel ordnungsgemäß behoben werden, ist der Unternehmer nicht zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ist der Kunde ins Ausland verzogen, werden die Fracht- und Reisekosten auf der Grundlage der ursprünglichen Lieferadresse erstattet.
  3. Der Kunde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, seinen Schaden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu begrenzen.
  4. Auch nach Ablauf der zweijährigen Garantie gemäß Absatz 2 kann der Kunde noch Rechte nach dem Gesetz haben (Absatz 1). Der Unternehmer kann sich dann nicht auf das Erlöschen dieser Garantie berufen.
  5. Die Verpflichtungen des Unternehmers in Bezug auf Konformität und Garantie der Absätze 1 und 2 fallen nicht unter die in Artikel 19 genannte Anzahlungsregelung. Im Falle eines Konkurses/einer Zahlungseinstellung/einer gerichtlichen Umschuldung des Unternehmers kann sich der Kunde als Gläubiger bei dem Konkursverwalter melden.
  6. Wenn der Hersteller der Produkte dem Unternehmer eine weitergehende Garantie gibt, gilt diese Garantie auch für den Käufer.
  7. Gewährleistungsbestimmungen gelten nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Produkte oder der ausgeführten Arbeiten oder bei besonderer Verwendung, wenn diese vereinbart wurde.
  8. Der Kunde muss sich wie ein guter Kunde verhalten.  Dies bedeutet zum Beispiel, dass das Produkt ordnungsgemäß und angemessen gewartet und behandelt wird.
  9. Abweichungen in Farbe, Verschleißfestigkeit, Struktur usw. können das Recht auf Garantie und/oder Schadenersatz einschränken oder ausschließen. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen aus fachlicher Sicht nach den geltenden, üblichen Normen oder dem Handelsbrauch akzeptabel sind.
  10. Von der Garantie gemäß Absatz 2 ausgenommen sind: (Einweg-)Batterien, austauschbare Leuchtmittel, Wohnaccessoires und normale Abnutzung.

Artikel 16 | Haftung

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die er nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen, es sei denn, er haftet nach dem Gesetz oder es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart. Solche Ursachen können zum Beispiel sein:

  • das Auftreten von Schwindfugen und/oder Haarrissen aufgrund des allmählichen Verlusts von Baufeuchte nach einem Neubau oder einer Renovierung;
  • das Auftreten von Verfärbungen, Schwundnähten und/oder Haarrissen durch die direkte Einwirkung von Wärmequellen wie Sonne, Zentralheizungsrohren und Kaminen;
  • eine zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit in dem betreffenden Raum und den umliegenden Bereichen oder eine extreme Veränderung dieser Luftfeuchtigkeit;
  • eine falsche Zusammensetzung des Zwischenbodens und/oder des Unterbodens oder ein unzureichend ebener Unterboden, wenn dieser nicht vom Unternehmer verlegt wurde. Der Unternehmer meldet dem Kunden die unzureichende Ebenheit vor Beginn der Arbeiten;
  • ein nicht trockener Fußboden, sofern der Unternehmer zuvor den Feuchtigkeitsgehalt des Fußbodens gemessen hat und das Ergebnis zufriedenstellend war.

Artikel 17 | Reklamationen und Schäden

  1. Beschwerden über die Ausführung des Vertrags oder Schäden, die der Unternehmer am Eigentum des Kunden verursacht hat, müssen dem Unternehmer vollständig und deutlich beschrieben vorgelegt werden. Dies sollte vorzugsweise schriftlich und in jedem Fall rechtzeitig geschehen.
  2. Wenn zum Zeitpunkt der (Fertigstellung) der Lieferung keine Gelegenheit besteht, Beanstandungen und Schäden an den gelieferten Gegenständen oder am Eigentum des Kunden zu beobachten und/oder zu melden, muss der Kunde Beanstandungen oder Schäden so schnell wie möglich danach schriftlich melden, vorzugsweise innerhalb von zwei Werktagen nach der Beobachtung. Geht innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung keine Meldung beim Unternehmer ein, wird davon ausgegangen, dass die Produkte unbeschädigt geliefert wurden und/oder dass der Unternehmer keinen Schaden verursacht hat.
  3. Im Falle eines Schadens hat der Kunde dem Unternehmer die Möglichkeit zu geben, den Schaden durch den Unternehmer oder in dessen Auftrag für die Zwecke seiner Haftpflichtversicherung zu untersuchen und zu beurteilen. Der Käufer hat auch bei Reparaturen durch den Unternehmer oder in dessen Auftrag mitzuwirken.
  4. Beanstandungen, die sich erst im Gebrauch nach der Lieferung ergeben, sind so schnell wie möglich nach ihrer Entstehung - spätestens innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung - möglichst schriftlich zu melden.
  5. Wird die Reklamation nicht fristgerecht eingereicht, kann der Kunde seine diesbezüglichen Rechte verlieren.
  6. Artikel 18 | Verträge im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen

    A - Der Vertrag

    1. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt der Unternehmer den Erhalt des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
    2. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, so trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Internetumgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
    3. Der Unternehmer kann - soweit gesetzlich zulässig - prüfen, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob Umstände vorliegen, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Ergibt sich daraus ein triftiger Grund, den Vertrag nicht abzuschließen, kann der Unternehmer eine Bestellung oder einen Antrag unter Angabe von Gründen ablehnen oder besondere Bedingungen auferlegen.
    4. Der Unternehmer wird spätestens bei der Lieferung des Produkts und/oder der Dienstleistung die folgenden Informationen angeben
      • a. die Kontaktadresse des Unternehmers, an die sich der Verbraucher bei Beschwerden wenden kann;
      • b. die Bedingungen, unter denen und wie der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine klare Erklärung über den Ausschluss des Widerrufsrechts;
      • c. Informationen über Garantien und bestehende Kundendienstleistungen;
      • d. den Preis des Produkts oder der Dienstleistung einschließlich Steuern, etwaige Lieferkosten und die Art der Zahlung, Lieferung oder Vertragserfüllung;
      • e. wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, das Muster-Widerrufsformular.
    5. Diese Informationen müssen aufbewahrt werden und für den Verbraucher einsehbar sein.

    B - Recht auf Widerruf

    1. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts während einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht dazu verpflichten, diesen anzugeben.
    2. in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher das Produkt erhalten hat oder auf seinen Wunsch hin das Produkt erhalten hat, oder:
      • * a. wenn der Verbraucher mehrere Produkte in derselben Bestellung bestellt hat: an dem Tag, an dem das letzte Produkt vom Verbraucher oder in seinem Namen erhalten wurde. Der Gewerbetreibende kann - wenn er den Verbraucher vor dem Bestellvorgang deutlich darauf hingewiesen hat - eine Bestellung von mehreren Produkten mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen.
      • * b. wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem die letzte Sendung/der letzte Teil beim Verbraucher oder in dessen Namen eingegangen ist.
    3. Die in Absatz 2 genannte Bedenkzeit beginnt am Tag nach dem Abschluss des Vertrags.
    Verlängerte Bedenkzeit für Produkte und Dienstleistungen bei Nichtbelehrung über das Widerrufsrecht:
    1. Hat der Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Muster- Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, endet die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der Bedenkzeit gemäß Absatz B.
    2. Hat der Unternehmer die in Absatz 4 genannten Informationen erteilt, so läuft die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag ab, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.

    C - Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit

    1. Während der Bedenkzeit geht der Verbraucher mit dem Produkt und seiner Verpackung sorgfältig um. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Der Verbraucher darf das Produkt so behandeln und prüfen, wie er es in einem Geschäft tun dürfte.
    2. Geht der Verbraucher über das in Absatz C1 beschriebene Maß hinaus, so haftet er für die Wertminderung des Produkts.
    3. Verbraucher haftet nicht für die Wertminderung des Produkts, wenn der Gewerbetreibende ihm vor oder bei Vertragsabschluss nicht die vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt hat.

    D - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und die damit verbundenen Kosten

    1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er den Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise zu informieren.
    2. So bald wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach dieser Mitteilung, sendet der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es (einem bevollmächtigten Vertreter) des Unternehmers. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat rechtzeitig zurückgegeben, wenn er das Produkt vor Ablauf der Bedenkzeit zurückgibt.
    3. Der Verbraucher sendet das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen zurück, möglichst im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.
    4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
    5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts im Falle eines Fernabsatzvertrags, außer:
      • a. wenn der Gewerbetreibende nicht angegeben hat, dass der Verbraucher diese Kosten tragen soll, oder
      • b. wenn der Gewerbetreibende angibt, die Kosten selbst zu tragen.
      Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag trägt der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung des Produkts.
    6. Wenn der Verbraucher widerruft, nachdem er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist erbracht wird, zahlt der Verbraucher für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen.
    7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, wenn:
      • a. der Unternehmer dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung bei Widerruf oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat; oder
      • b. der Verbraucher den Beginn der Ausführung der Dienstleistung nicht ausdrücklich verlangt hat.
    8. Mit dem Widerruf werden alle weiteren Verträge aufgelöst.

    E - Pflichten des Unternehmers im Falle des Widerrufs

    1. Ermöglicht der Unternehmer dem Verbraucher den Widerruf auf elektronischem Wege, so hat er unverzüglich nach Erhalt eine Empfangsbestätigung zu versenden.
    2. Der Unternehmer hat alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich der berechneten Lieferkosten, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Er kann mit der Rückzahlung warten, bis er die Ware erhalten hat, es sei denn, der Unternehmer holt die Ware selbst ab oder der Verbraucher weist nach, dass er die Ware zurückgesandt hat.
    3. Für die Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenlos.
    4. Hat der Verbraucher eine teurere Versandart als die billigste Standardlieferung gewählt, muss der Unternehmer die Mehrkosten für die teurere Versandart nicht erstatten.

    F - Ausschluss des Widerrufsrechts

    Der Unternehmer kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn er rechtzeitig vor Vertragsabschluss deutlich darauf hinweist.

    1. Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch nur, wenn:
      • a. die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und
      • b. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Gewerbetreibende den Vertrag vollständig erfüllt hat.
    2. Produkte, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
    3. Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde.
    4. Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der Lieferung unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt werden.

    Artikel 19 | Zahlungsmodalitäten

    (Detaillierte Informationen über die Regelung finden Sie unter www.cbw-erkend.nl)

    Diese Regelung gilt ausschließlich für Verträge im Bereich der Wohnungseinrichtung, die in einem Ladengeschäft oder außerhalb des Verkaufsraums (z. B. in der Wohnung des Verbrauchers, auf der Straße oder auf einer Messe) geschlossen werden. Die Verordnung gilt nicht für Fernabsatzverträge, z. B. in einem Webshop.

    Die Regelung gilt, wenn der Verbraucher im Falle eines Konkurses/einer Insolvenz/einer rechtlichen Umschuldung des Unternehmers eine Ware und/oder Dienstleistung nicht erhält, obwohl er eine Anzahlung geleistet hat. Diese Regelung bedeutet, dass der Verbraucher einen Ersatzvertrag mit einem anderen CBW-anerkannten Einrichtungshaus abschließen kann. Die Anzahlung wird von diesem CBW-anerkannten Einrichtungshaus und auf dessen Kosten vom Preis abgezogen. Es wird kein Geld zurückerstattet.

    1. Für die Vereinbarung gelten die folgenden Bedingungen:
      • a. Der Verbraucher legt bei der SG CBW schriftlich Einspruch gegen die Anzahlungsregelung ein. Dies ist möglich über www.cbw-erkend. nl, Suchkriterium "Einspruch gegen die Anzahlungsregelung". Dieser Einspruch muss spätestens drei Monate nach der Entscheidung über den Konkurs/Sanierung/Umschuldung bei der SG CBW eingegangen sein, und der Treuhänder muss den in Absatz 1b genannten Nachweis erbracht haben.
      • b. Der Verbraucher legt eine Kopie der Vereinbarung, den Nachweis der Anzahlung und eine Kopie der Mitteilung des Konkursverwalters/Verwalters vor, dass die Vereinbarung nicht erfüllt und die Anzahlung nicht zurückgezahlt wird.
      • c. Der Verbraucher ist verpflichtet, seine Forderung gegenüber dem ursprünglichen Unternehmer (bis zum maximalen Prozentsatz der Anzahlung gemäß Artikel 5 Absatz 2) an das SG CBW abzutreten.
    2. Das SG CBW teilt ihm innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt mit, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, stellt das SG CBW einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung, mit dem der Verbraucher einen Ersatzvertrag abschließen kann. Eine Liste von Unternehmern, soweit möglich im gleichen (Preis-)Segment, kann unter www.cbw-erkend.nl eingesehen werden. Dort wird auch erklärt, wie diese Liste zustande kommt. Die Verbraucher können dem SG CBW eigene Vorschläge unterbreiten. 3.Beim Abschluss der Ersatzvereinbarung gelten die folgenden Regeln:
      • a. Der Verbraucher händigt die in Absatz 2 genannte Bescheinigung der SG CBW unverzüglich dem Unternehmer aus, mit dem der Austauschvertrag geschlossen wird.
      • b. Der Verbraucher schließt die Ersatzvereinbarung innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Nachweises ab.
      • c. Die Anzahlung des Verbrauchers wird vom neuen Preis abgezogen, jedoch nicht mehr als 25 bzw. 15 % des ursprünglichen Preises und nicht mehr als 25 bzw. 15 % des neuen Preises, wenn dieser niedriger ist als der ursprüngliche Preis (Berechnungsbeispiele: siehe www.cbw-erkend.nl). Der Prozentsatz von 15 % gilt für:
      • Küchen-/Bad(bauteile) und Sanitärprodukte und/oder damit zusammenhängend durchzuführende Arbeiten
      • Parkett-, Massivholzdielen-, Treppenrenovierungs-, Marmoleum-, Naturstein-, Kies-, (Kies-)Fliesen-, Guss-, Beton-, Betonoptik-, Kork- und Laminatböden und/oder Arbeiten, die im Zusammenhang mit diesen Produkten auszuführen sind.
      • andere Produktgruppen, die auf www.cbw-erkend.nl aufgeführt sind.
      • d. Der aufgeführte Unternehmer wirkt beim Abschluss von Ersatzverträgen mit. Er kann eine Ersatzvereinbarung nur ablehnen, wenn er der SG CBW nachweist, dass dies in seinem Fall unzumutbar ist.
      • e. Der Unternehmer, mit dem der Verbraucher eine Ersatzvereinbarung abschließen möchte, hält seinen normalen Verkaufspreis aufrecht. Dies muss nicht derselbe Preis sein, den der ursprüngliche Unternehmer verwendet hat. Die Vereinbarung ist also keine Preisgarantie. Sonderaktions-, Räumungs- oder Angebotsartikel können aus dem Angebot herausgenommen werden.
    3. Nicht unter die Anzahlungsregelung fallen:
      • Fernabsatzverträge;
      • Vereinbarungen mit gewerblichen Käufern;
      • die in Artikel 15 genannte Produktgarantie;
      • der Abschluss einer Ersatzvereinbarung ohne Prüfung durch das SG CBW (siehe Absätze 1 und 2);
      • die Überschreitung der vorgenannten Prozentsätze.
      Die Vereinbarung kann auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Empfänger sicherstellt, dass er oder eine andere Partei die ursprüngliche Vereinbarung zu den gleichen Bedingungen erfüllen kann.

    Artikel 20 | Die Streitbeilegung

    1. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern über den Abschluss oder die Erfüllung von Verträgen können entweder vom Verbraucher oder vom Unternehmer bei der Geschillencommissie Wonen, Bordewijklaan 46, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag, vorgebracht werden. Wie das funktioniert, können Sie unter www.cbw-erkend.nl nachlesen. Eine Beschwerde kann elektronisch eingereicht werden über www.degeschillencommissie.nl.
    2. Ein Streitfall wird nur dann bearbeitet, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zuerst dem Unternehmer gemeldet hat.
    3. Der Verbraucher kann den Streitfall innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung seiner Beschwerde an den Unternehmer einreichen. Wenn diese Frist aufgrund einer langwierigen Bearbeitung der Beschwerde bereits abgelaufen ist, hat der Verbraucher weitere 3 Monate Zeit, nachdem klar geworden ist, dass die Parteien keine Einigung erzielen können, jedoch niemals später als 2 Jahre nach der Meldung der Beschwerde an den Unternehmer. Ein Einspruch wegen Fristüberschreitung wird vor oder während der ersten Einrede erhoben.
    4. Meldet der Verbraucher eine Streitigkeit dem Schlichtungsausschuss, ist der Unternehmer an diese Entscheidung gebunden. Möchte der Unternehmer den Streitfall selbst vor den Streitschlichtungsausschuss bringen, muss er den Verbraucher auffordern, ihm innerhalb von fünf Wochen mitzuteilen, ob er damit einverstanden ist. Dabei kündigt der Unternehmer an, dass er nach Ablauf dieser fünf Wochen den Streitfall vor Gericht bringen kann.
    5. Der Streitschlichtungsausschuss entscheidet auf der Grundlage seiner Geschäftsordnung. Die Entscheidungen der Geschillencommissie sind bindend. Der Streit kann auch durch eine Schlichtung durch einen Schlichtungsexperten beigelegt werden. Das Reglement wird von der Schlichtungskommission auf Anfrage zugesandt und kann unter www.degeschillencommissie.nl (Suchbegriff 'Reglement Geschillencommissie wonen') eingesehen werden. Die Bearbeitung eines Streitfalls ist gebührenpflichtig.
    6. Nur das Gericht oder der oben erwähnte Schlichtungsausschuss sind befugt, Streitigkeiten zu entscheiden. Dies kann auch über die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (http://ec.europa.eu/odr) geschehen, die sich an die Streitbeilegungskommission wenden wird.
    7. Verbraucher, die außerhalb der Niederlande wohnen, sorgen selbst und auf eigene Kosten dafür, dass das mangelhafte Produkt von einem Sachverständigen des Streitschlichtungsausschusses begutachtet werden kann. Ist dies nicht möglich, genügt ein Gutachten, das von einem Sachverständigen eines vom Heimatland des Verbrauchers anerkannten Streitschlichtungsausschusses erstellt und von einem anerkannten Dolmetscher/Übersetzer ins Niederländische oder Englische übersetzt wurde.

    Artikel 21 | Einhaltungsgarantie

    1. Das SG CBW garantiert dem Verbraucher die Einhaltung eines verbindlichen Ratschlags des Streitschlichtungsausschusses und eines vom Schlichtungsexperten protokollierten Vergleichs, außer:
      • wenn der Unternehmer die verbindliche Empfehlung innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt hat;
      • wenn ein Einspruch gegen die in Artikel 19 genannte Anzahlungsregelung eingelegt werden kann oder hätte eingelegt werden können.
    2. Der Verbraucher muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Frist, innerhalb derer der Unternehmer die verbindliche Auskunft oder die Vergleichsvereinbarung einhalten musste, eine schriftliche Beschwerde beim SG CBW einreichen (über www.cbw-erkend.nl).

    3. Das SG CBW übernimmt keine Garantie für die Einhaltung des Vertrages, wenn - vor der Bearbeitung der Streitigkeit - Folgendes eintritt
      • a. Konkurs/Zahlungseinstellung/gesetzliche Umschuldung des Unternehmers
      • b.die tatsächliche Beendigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmers. Maßgeblich ist das Datum der Eintragung der Betriebsaufgabe in das Handelsregister oder ein früheres Datum, für das das SG CBW die tatsächliche Betriebsaufgabe plausibel machen kann.
    4. Verpflichtet der Ausschuss den Gewerbetreibenden sowohl zur Zahlung als auch zur Durchführung von Arbeiten, werden die Arbeiten vor der Zahlungsverpflichtung durchgeführt, auch wenn die verbindliche Stellungnahme eine andere Reihenfolge vorgibt.
    5. Wird der Unternehmer in der verbindlichen Stellungnahme verpflichtet, ein Produkt zurückzunehmen, muss der Verbraucher mitwirken und dem Unternehmer die Möglichkeit geben, das Produkt zurückzunehmen.
    6. Die Garantie ist auf 10.000 € pro verbindliche Auskunft begrenzt. Sie wird von der SG CBW unter der Bedingung gewährt, dass der Verbraucher seine Forderung aus der verbindlichen Auskunft bis zur Höhe des gezahlten Betrags an die SG CBW abtritt, und zwar gleichzeitig mit der Einlösung seines Anspruchs auf Erfüllungsgarantie. Für den übersteigenden Betrag ist die SG CBW verpflichtet, alles zu unternehmen, damit der Unternehmer die verbindliche Auskunft einhält. Dem Verbraucher wird angeboten, seine Forderung auch für den Selbstbehalt an die SG CBW abzutreten, woraufhin die SG CBW die Forderung, sofern dies vernünftigerweise möglich ist, in eigenem Namen und auf Kosten der SG CBW eintreibt (möglicherweise gerichtlich).
    7. Tritt nach Beilegung der Streitigkeit eine Situation wie in Absatz 2 beschrieben ein, ist die Garantie auf folgende Beträge begrenzt
      • * 2.269 € für Küchen-, Bad- oder Sanitärarmaturen und damit verbundene Arbeiten
      • * 1.361 € für sonstige Produkte/Dienstleistungen. Die letzten 2 Sätze von Absatz 5 gelten auch hier.

    Artikel 22 | Niederländisches Recht

    Alle Verträge, für die diese Bedingungen gelten, unterliegen dem niederländischen Recht. Wenn der Verbraucher seinen Sitz in einem anderen EU-Land als den Niederlanden hat und das Recht dieses EU-Landes ihm weitergehende Rechte einräumt, wendet der Unternehmer diese Rechte an.